Loosing your heart is like living in two bodies.
Whenever you're at one place,
you know that a part of you is missing.
... and sometimes, there is no cure at all.
e s p a ñ a
Der Charakter, der laut Post-Benachrichtigung als nächstes dran ist wechselt - sofern nicht schon dort - zum See mit dem Playpartner und veranstaltet dort eine illustre Planschrunde. (Johanna, 31.05.2016)
Habe es gelöscht. Werde also nochmal eben kurz das wichtigste zusammenfassen...
Zur Impfung: Ist innerhalb der EU, nach allem was ich gelesen habe, keine Pflicht (nur für Katzen, Hunde, Frettchen & so). Sollten da für Deutschland andere Bedingungen gelten, darfst du sie mit Handkuss an mich weiterleiten, dann sollen sie das gefälligst bei der Botschaft angeben.
Das einzige, was du eben beachten musst, ist dass das ganze Pipapo vom Amtstierarzt durchgeführt werden muss, nicht dem normalen Feld-Wald-und-Wiesen-Tierarzt.
Und noch fix ein Zitat aus den Niederlanden:
"Pferde im Intraverkehr benötigen einen Pass, einen Chip und ein Gesundheitszertifikat. Letzteres sollte vom Veterinäramt ausgestellt worden sein. Da es sich nicht um einen kommerziellen Transport handelt, brauchen Sie keine Transportgenehmigung."
(von: http://deutschland.nlbotschaft.org/reisedokumente/einfuhrbestimmungen-fur-heimtiere.html)
Ist wie gesagt alles EU-Gebiet, von daher müsste es austauschbar sein.
"Für ausländische Pferde, die nicht in Deutschland registriert sind, jedoch bereits über einen Pass verfügen, gilt: Handelt es sich um Pferde aus dem europäischen Ausland, haben diese i. d. R. einen Pass. Bei der FN muss dann ein Antrag auf Registrierung des Pferdes und Anerkennung des Passes gestellt werden. Dort wird geprüft, ob der Pass den nationalen Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, erlangt das bereits ausgestellte ausländische Dokument durch Anerkennung der FN den Status eines deutschen Equidenpasses. Hat das Pferd keinen Pass, muss ein Antrag auf Neuausstellung eines Equidenpasses und Registrierung bei der FN gestellt werden. Gleiches gilt für Pferde aus Drittländern.
Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Equidenpass."
von: http://www.ehorses.de/pferde/papiere-vom-pferd.html
So, und wenn du hiermit klarkommst, sollte alles in Butter sein. DAS ist der Gesetzestext zum Handel mit Equiden, d.h. Pferden, innerhalb der EU. Ist allerdings nicht für Normalsterbliche verfasst. (Falls du willst, befasse ich mich nochmal genauer damit, habe es jetzt mehr oder weniger überflogen.) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:31990L0426
Besonders wichtig ist dabei eigentlich Anhang C. Das muss größtenteils dein Tierarzt am Tag des Verladens (nach oben aufgeführter Gesundheitsprüfung) ausfüllen. Der müsste da aber eigentlich Ahnung von haben, wie er sowas zu machen hat
Würde dir also raten, dich entweder an deinen Tierarzt, die FN (oder auch FEI?), oder auch den österreichischen Pferdeverband zu wenden - wenn du Kontakte zu irgendwelchen Schlachtfohlenrettern hast, die aus Italien importieren, müssten die allerdings eigentlich (eigentlich - das ist teilweise ja auch eher halbgar) auch wissen, was da so zu tun ist.
Falls du noch Fragen hast, frag einfach, ich kenn mich mit dem Kram eigentlich auch nicht aus, aber hab eben so meine Nachforschungen durchgeführt Alles ohne Gewähr also